Die Rechnungslegung erfolgt nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) v. 1.8.99, mit Gebührensätzen nach der 2. VO zur Änderung der GOT vom 30.6.2008. Die Gebührenordnung kann in der Praxis eingesehen werden.
Die Rechnungsstellung der anfallenden Kosten erfolgt in der Regel nach jeder Behandlung. Es wird darum gebeten, diese in Bar bzw. per EC-Cash zu begleichen.
Auf Wunsch kann eine Quittung mit detaillierten Angaben zu Leistungen und Arzneimittel ausgestellt werden.